uabb domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /var/www/sites/lawfirmbackup_200125/wordpress/wp-includes/functions.php on line 6131Erlangung der deutschen Staatsb\u00fcrgerschaft f\u00fcr Verfolgte des NS-Regimes – Im Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof in Deutschland den Kreis der Staatsb\u00fcrgerschaftsberechtigten gem\u00e4\u00df neuen Regelungen zum Staatsangeh\u00f6rigkeitsgesetz erweitert. Die Regelungen erweitern die Voraussetzungen und erleichtern Erlangung der deutschen Staatsb\u00fcrgerschaft f\u00fcr Verfolgte des NS-Regimes und deren Nachkommen. Sie verpflichten sie nicht zum Bestehen von Sprachpr\u00fcfungen, zum mehrj\u00e4hrigen Aufenthalt in Deutschland oder zu sonstigen Voraussetzungen.<\/p>\n
Unsere Rechtsanwaltskanzleien in Tel Aviv und Jerusalem verf\u00fcgen \u00fcber langj\u00e4hrige Erfahrung in der genealogischen Recherche. Auch im Auffinden von Dokumenten j\u00fcdischer Familien, die in den Jahren des Dritten Reiches aus Europa fliehen mussten besitzen wir weitreichende Erfahrung. Unsere Experten helfen Ihnen mit einem umfassenden Verst\u00e4ndnis des deutschen Rechts effizient, professionell und engagiert bei der Antragstellung vor den deutschen Beh\u00f6rden. Dar\u00fcber hinaus ist unsere Kanzlei auch auf die Ausstellung von \u00f6sterreichischen P\u00e4ssen<\/a> an Nachkommen \u00f6sterreichischer Staatsb\u00fcrger spezialisiert, die \u00d6sterreich zwischen 1933 und 1955 verlassen haben.<\/p>\n Das deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeitsrecht wurde in den letzten Jahren neu aufgebaut und erweitert. Seitdem sind die Voraussetzungen zur Erlangung der deutschen Staatsb\u00fcrgerschaft \u00a0f\u00fcr Verfolgte des NS-Regimes und deren Nachkommen erweitert worden. Neben den im vergangenen Jahr ver\u00f6ffentlichten Verordnungen hat der Deutsche Bundestag ebenfalls im M\u00e4rz dieses Jahres angek\u00fcndigt, in den kommenden Monaten weitere Verordnungen erlassen zu wollen. Die Regelungen sollen die Erf\u00fcllung verschiedener Kriterien erleichtern, die als Schwellenbedingung f\u00fcr Millionen von Anspruchsberechtigten weltweit gelten.<\/p>\n Erlangung der deutschen Staatsb\u00fcrgerschaft f\u00fcr Verfolgte des NS-Regimes- Die neuen Bestimmungen gelten f\u00fcr Verfolgte des NS-Regimes, denen zwischen dem 30. Januar 1933, dem Machtantritt der NSDAP, bis zum 8. Mai 1945 die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit abgenommen wurde. Ob dies aufgrund von Religion, Rasse oder politischen Gr\u00fcnden geschah ist dabei unwichtig. Das \u00f6sterreichischen „R\u00fcckkehrgesetz<\/a>“ erlaubt die Verleihung der \u00f6sterreichischen Staatsb\u00fcrgerschaft f\u00fcr diejenigen, die bis 1955 auf \u00f6sterreichischem Staatsgebiet, in einem Fl\u00fcchtlingslager oder in einer anderen Status verblieben waren. Das deutsche Recht beschr\u00e4nkt sich im Gegensatz dazu auf\u00a0 die Anspruchsberechtigung f\u00fcr diejenigen, die Deutschland bis zum Sieg der Alliierten verlassen haben.<\/p>\n
<\/p>\nErlangung der deutschen Staatsb\u00fcrgerschaft f\u00fcr Verfolgte des NS-Regimes<\/strong><\/h3>\n
Wer hat also eigentlich Anspruch auf die deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft?<\/strong><\/h3>\n